Justus Vogt, Mühlgasse 8, 96106 Ebern
Ebern, 13.12.2007

An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Pet 1-16-14-640-018742
Schreiben vom 05.12.2007
Hier: Widerspruch gegen Ablehnung meiner Petition vom 15.01.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen die Ablehnung meiner Petition vom 15.01.2007.

Ich bitte um eine erneute Behandlung im Petitionsausschuss, da bei dem Zustandekommen des ablehnenden Bescheides vom 05.12.2007 offensichtlich einige gravierende Dinge keinerlei Berücksichtung fanden.

Der ablehnende Bescheid behandelt ausschließlich die geplante Konversion der Balthasar-Neumann-Kaserne in Ebern.
Meine Forderung lautet aber dahingehend, dass die Bundesregierung als Verantwortliche für ihr Eigentum die Vermarkter von Bundesimmobilien generell anweist, Nachnutzungsplanungen, deren Folgen den CO2-Ausstoss und/oder andere Umweltschädigungen durch Freizeitnutzung erhöhen, bei der Vergabe nicht zu berücksichtigen.

Bei der ablehnenden Argumentation im konkreten Fall der Balthasar-Neumann-Kaserne in Ebern werden offensichtlich Äpfel mit Birnen verglichen.

Bei den "ehemals mit großem Energieaufwand bewegten Massen" handelte es sich um Bundeswehreinheiten/-fahrzeuge, deren Übungszwecke und Einsatz ausschließlich der Landesverteidigung und somit der Sicherheit des Staates, somit dem Wohl der Allgemeinheit dienten.
Da dies als hoheitliche Aufgabe anzusehen ist, handelte es sich hierbei um ein sogenanntes höheres Gut und rechtfertigt somit eine entsprechende Umweltbelastung.

Ergänzend dazu sei bemerkt, dass Dank chronisch leerer öffentlicher Kassen die Übungsfahrten ohnehin auf ein absolutes Minimum reduziert waren. Dies lässt sich mit Sicherheit anhand archivierter Fahrtenbücher und/oder Unterlagen über benötigte Treibstoffmengen nachweisen.

Ein zwingendes öffentliches Interesse und eine Nachhaltigkeit des Vorhabens ist m.E. nicht gegeben bzw. wurde nie untersucht.

Es geht in meiner Petition auch nicht um zulässige Immissionen, sondern um unnötige Emissionen, beispielsweise in Form von CO2-Ausstoss.

Die angestrebte Nachnutzung des Geländes der Balthasar-Neumann-Kaserne läuft auf eine Freizeitnutzung in Form von Motorsport hinaus. Diese Form der Freizeitnutzung durch Einzelne schadet durch die entstehenden Umweltbelastungen der Allgemeinheit und rechtfertigt diese keinesfalls, zumal bundesweit entsprechend ausgewiesene Flächen bereits im ausreichenden Maß zur Verfügung stehen, von deren Betreibern die allermeisten um das wirtschaftliche Überleben kämpfen.

Die g.e.b.b. hat bisher von sich aus keine ernstzunehmenden und vor Allem keine zahlreichen Aktivitäten hinsichtlich der Vermarktung unternommen, sondern von Anfang an als einzige Form der Nachnutzung den sogenannten "Rotapark" favorisiert.

Das Zulassen einer umweltschädigenden privaten Nachnutzung eines staatlichen Geländes macht das Engagement der Bundesregierung beim momentan stattfindenden Klimagipfel in Bali in der Öffentlichkeit unglaubwürdig. Die globale Verantwortung sollte nicht nur von anderen Staaten eingefordert werden, wir selbst sollten auch in vermeintlich kleineren Dingen mit gutem Beispiel voran gehen.

Es gehört zwar nur am Rand zum Thema, aber andere Gemeinden, wie das schwäbische Äpfingen sowie die ehemaligen Bundeswehrstandorte Ahlhorn und Leipheim haben die Schädlichkeit dieser Form der Nachnutzung und ihre dahingehende Verantwortung bereits erkannt, die Konsequenzen gezogen und sich von einem solchen Projekt verabschiedet.
Ich bitte den Petitionsausschuss hiermit eindringlich, meine Argumente sachlich zu prüfen und über meine Petition erneut zu befinden.

Mit freundlichen Grüßen

Justus Vogt

 


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